Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln in der jeweils gültigen Fassung die Vertragsbedingungen zwischen der AudaMedia Deutschland GmbH & Co. KG (im Folgenden: „AudaMedia“) und dem Vertragspartner (im Folgenden: „Kunde“). Entgegenstehende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Nimmt AudaMedia Leistungen des Kunden entgegen oder leistet Zahlungen, so kann daraus keine Zustimmung zu abweichenden AGB des Kunden abgeleitet werden. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von AudaMedia. AudaMedia ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt; Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.

(2) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(3) Mit der Beauftragung von AudaMedia erklärt der Kunde, dass

– er nach den Gesetzen seines Landes volljährig ist,

– er über eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis verfügt (sofern erforderlich),

– er alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht hat,

– für seinen Betrieb ein gültiger Gewerbeschein sowie alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen,

– er die Gewerbeanmeldung für die Dauer des Vertragsverhältnisses aufrechterhält,

– bereitgestelltes Text- und Bildmaterial frei von Rechten Dritter ist,

– er mit der Veröffentlichung bereitgestellter Inhalte bis auf Widerruf einverstanden ist,

– er anerkennt, dass im Internet veröffentlichte Inhalte auch anonym abgerufen und weiterverbreitet werden können,

– AudaMedia keine Haftung für Schäden übernimmt, die durch die Veröffentlichung öffentlich zugänglicher Inhalte entstehen,

– er über erforderliche Konzessionen verfügt und etwaige Änderungen unverzüglich mitteilt,

– er sämtliche gesetzlichen Vorschriften, insbesondere TMG, DSGVO, Impressumspflicht, UWG und Jugendschutzgesetz beachtet,

– er damit einverstanden ist, dass AudaMedia sich vorbehält, Daten auf ihren Inhalt zu überprüfen und diese nicht zu speichern, zu verarbeiten oder zu veröffentlichen, wenn sie gegen gesetzliche und/oder behördliche Verbote verstoßen oder sonst für Endnutzer unzumutbar sind. Dies entscheidet AudaMedia im Einzelfall nach freiem Ermessen.

(4) AudaMedia schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde versichert, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB zu sein und handelt als Unternehmer oder Kaufmann. Dies umfasst die Pflicht, die Gewerbeanmeldung während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.

(5) Sofern der Kunde AudaMedia im Rahmen der Vertragsdurchführung Zugang zu personenbezogenen oder geschäftsrelevanten Daten Dritter verschafft (z. B. CRM-Daten, Kundendaten, Gesprächsinhalte), versichert der Kunde, hierzu rechtlich befugt zu sein und – soweit erforderlich – entsprechende Einwilligungen eingeholt zu haben. AudaMedia verarbeitet diese Daten ausschließlich zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Eine weitergehende Verarbeitung oder Weitergabe erfolgt nur bei gesetzlicher Verpflichtung oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden. Der Kunde stellt AudaMedia von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der unrechtmäßigen Datenverarbeitung auf erstes Anfordern frei.

(6) Rechtserhebliche Erklärungen, wie Rücktritt, Kündigung oder Fristsetzungen, sind mindestens in Textform abzugeben.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) AudaMedia bietet die Entwicklung, Herstellung , Bereitstellung, Vermietung und den Handel mit Software- und Hardwarelösungen sowie digitalen Plattformen jeglicher Art an. Dies umfasst unter anderem Systeme für Webseiten, CRM, Marketingautomatisierung, KI-gestützte Kommunikation, Apps, POS-Lösungen sowie ergänzende Agenturleistungen. Vertragsgegenstand ist die entgeltliche, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Bereitstellung dieser technischen Infrastruktur zur Nutzung durch den Kunden für die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses. AudaMedia stellt hierzu auch Inhalte, Funktionen und Services bereit, welche den Kunden bei der Wahrnehmung gewerblicher, administrativer oder gesetzlicher Aufgaben unterstützen. Der konkrete Vertragsumfang ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Angebot, der Leistungsbeschreibung und der jeweils gültigen Preisliste.

(2) Die Leistungen von AudaMedia gelten mit der technischen Bereitstellung und Freischaltung der Infrastruktur als vollständig erbracht, auch wenn der Kunde einzelne Funktionen nicht nutzt oder eigene Inhalte nicht aktiv einstellt. Die Pflicht zur Mitwirkung (z. B. durch Freigaben, Datenbereitstellung oder Formularangaben) obliegt dem Kunden. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von AudaMedia.

(3) Die technische Plattform wird durch einen spezialisierten Drittanbieter betrieben, dessen Infrastruktur und Subdienstleister zur Erbringung der Leistungen eingesetzt werden. AudaMedia tritt gegenüber dem Kunden als vertraglich verantwortlicher Anbieter auf. Der Kunde verpflichtet sich, die geltenden Nutzungsregeln, Lizenzbedingungen und technischen Einschränkungen zu akzeptieren, die sich aus dem Betrieb dieser Plattform ergeben, und erkennt an, dass bestimmte Leistungen von der Verfügbarkeit und Funktionsweise dieser technischen Basis abhängig sind. Die entsprechenden Nutzungsbedingungen des Plattformbetreibers werden Bestandteil des Vertrags, begründen jedoch keinerlei unmittelbare Ansprüche des Kunden gegenüber diesem Drittanbieter.

(4) AudaMedia ist berechtigt, die angebotenen Leistungen, Funktionen, Zugangsbedingungen oder Preise jederzeit zu ändern, einzuschränken, zu erweitern oder einzustellen. Soweit eine wesentliche Einschränkung einer bereits vertraglich zugesagten Hauptleistung erfolgt, wird der Kunde hierüber informiert und kann binnen zwei Wochen ab Zugang der Information schriftlich widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gelten die Änderungen als genehmigt. Ein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit bestimmter Inhalte oder Funktionen besteht nicht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vertraglich zugesichert.

(5) Kostenfreie Zusatzleistungen oder Testzugänge können jederzeit ohne Ankündigung beendet oder umgestellt werden. AudaMedia ist berechtigt, solche Funktionen künftig nur entgeltlich weiter anzubieten.

(6) Der Kunde erkennt an, dass AudaMedia lediglich die technische Infrastruktur zur Verfügung stellt. Die inhaltliche Ausgestaltung (z. B. Texte, Produktangebote, Kommunikation mit Endkunden) liegt in der Verantwortung des Kunden. AudaMedia schuldet weder einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg noch die rechtliche Prüfung der Inhalte. Für öffentlich sichtbare Inhalte, die vom Kunden eingestellt oder über Schnittstellen automatisiert eingebunden werden, übernimmt AudaMedia keine Haftung. Der Kunde stellt AudaMedia insoweit von allen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.

(7) Die vorliegenden AGB gelten ergänzend zu jeder individuellen Vereinbarung und sind integraler Bestandteil des Vertrags.

§ 3 Inhalt

Die AudaMedia zeigt die von Kunden veröffentlichten Daten ohne Überprüfung ihrer Echtheit, Richtigkeit, Rechtskonformität und Vollständigkeit. Die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit und Verfügbarkeit der Daten trägt der Kunde. Die rechtliche Verantwortung für Kundeninhalte, ob direkt oder indirekt eingestellt, liegt allein beim Kunden.

Sollte AudaMedia wegen marken-, urheberrechtlicher oder anderweitiger Verletzungen durch vom Kunden eingestellte Daten in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde AudaMedia umgehend von sämtlichen rechtlichen Ansprüchen und Kosten frei, insbesondere den angemessenen Rechtsverfolgungskosten. AudaMedia übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Qualität, Korrektheit oder sonstige Eigenschaften kundenseitiger Daten, Texte, Bilder und anderer Informationen.

Der Kunde gewährleistet, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt und geltendes Recht nicht gebrochen wird. AudaMedia schließt jegliche Gewähr und Haftung aus, die aus sittenwidrigen Verträgen gemäß Landesrecht eines betroffenen Staates entspringen könnte.

Ausdrücklich von Verarbeitung und Speicherung ausgeschlossen sind Inhalte, die Persönlichkeitsrechte, Marken- oder Urheberrecht brechen, allgemein als sittenwidrig gelten, gegen Recht verstoßen oder irreführende Preisangaben beinhalten. Bietet der Kunde Inhalte für geschlossene Nutzergruppen an, verpflichtet er sich zu notwendigen Zugangskontrollen gemäß des Gesetzgebers, der Landesmedienanstalt und des Telemediengesetzes, z.B. mittels personalisierter und regelmäßig zu ändernder Passwörter. Der Kunde muss im Einklang mit den Vorschriften Schutz vor unbefugtem Zugriff gewährleisten.

Alle Angaben in den Veröffentlichungen/Angeboten der Kunden sind gemäß § 8 TMG als fremde Inhalte zu betrachten. Dies betrifft auch Gewinnspiele, die AudaMedia nur im Namen und auf Rechnung des Kunden durchführt. Die Teilnahme an Gewinnspielen begründet kein Rechtsverhältnis zwischen AudaMedia und dem Endnutzer, das einen Anspruch auf einen Gewinn inkludieren würde. Die Gewinner werden zufällig ausgelost. Bei einem Gewinn entsteht ein Anspruch auf den ausgelobten Gewinn ausschließlich gegenüber dem den Gewinn auslobenden Kunden. Die Gewinnbenachrichtigung erfolgt per E-Mail nach Abschluss des Gewinnspiels. Der Teilnahmeschluss wird zu Beginn jedes Gewinnspiels bekannt gegeben.

Die AudaMedia stellt dem Kunden auf Wunsch Systeme zur Verwaltung von Kundendaten, Verkaufsprozessen, Zahlungsabwicklung oder Supportprozessen zur Verfügung (z. B. CRM-Systeme, Shopsysteme, Zahlungs- oder Rechnungsplattformen). Für sämtliche Inhalte, Daten und Verarbeitungsvorgänge, die über diese Systeme erfolgen, ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, personenbezogene Daten nur im Rahmen geltender Datenschutzgesetze zu verarbeiten, insbesondere im Hinblick auf Transparenz, Zweckbindung, Löschung, Datensicherheit und Betroffenenrechte. Er hat dabei insbesondere auch sicherzustellen, dass keine rechtswidrigen oder irreführenden Angebote verarbeitet werden und die eingespeisten Daten regelmäßig auf ihre Richtigkeit kontrolliert und aktuell gehalten werden.

AudaMedia übernimmt keine Haftung für Inhalte, Preise, Konfigurationen, automatische Prozesse oder rechtliche Verpflichtungen, die sich aus der Nutzung der bereitgestellten Systeme ergeben. Die AudaMedia wird lediglich als technischer Dienstleister im Rahmen der Systembereitstellung tätig, nicht jedoch als Anbieter oder Betreiber der durch den Kunden eingerichteten Inhalte, Transaktionen oder Geschäftsmodelle. Die Verantwortung für Einhaltung gesetzlicher Informations-, Steuer- und Zahlungspflichten verbleibt vollständig beim Kunden.

§ 4 Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Die Hinweise und Darstellungen auf den Websiten der AudaMedia u.a. unter der URL: www.audamedia.de (nachfolgend: Website) in Bezug auf die Erbringung von Leistungen durch den Anbieter stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern verkörpern nur eine Bestellaufforderung an die Kunden.

(2) Für den Vertragsschluss über die Bereitstellung der Software muss der Kunde eine verbindliche Bestellung für die Erbringung dieser Leistungen abgeben. Hierzu wählt der Kunde die von ihm gewünschte Leistung auf der Website aus und aktiviert über die dafür ausgewiesene Schaltfläche den Bestellvorgang, der auf einen Zahlungslink des Zahlungsdienstleisters Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (im Folgenden: „Stripe“) weiterleitet. Die einzelnen über Stripe angebotenen Zahlungsarten werden dem Kunden auf der unter dem Zahlungslink abrufbaren Webseite mitgeteilt. Weitere Informationen zu Stripe sind im Internet unter https://stripe.com/de abrufbar. Mit der Zahlung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss mit der AudaMedia ab, welches die AudaMedia mit dem Eingang der Zahlung annimmt.

(3) Für den Fall, dass individuell auf den Kunden abgestimmte Leistungen Gegenstand eines möglichen Vertragsschlusses sind, wird AudaMedia dem Kunden nach Kontaktaufnahme ein individuelles Vertragsangebot erstellen und in Textform (z. B. per E-Mail) übersenden. Der Kunde kann das Angebot in Textform annehmen, wodurch der Vertrag mit den jeweils individuell vereinbarten Leistungen zustande kommt.

(4) Darüber hinaus kann der Vertragsschluss auch durch Anmeldung, Registrierung oder durch Übermittlung der Daten des Kunden erfolgen. In diesen Fällen gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit AudaMedia unter Einbeziehung dieser AGB ab. AudaMedia behält sich das Recht vor, dieses Angebot nach freiem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen. Die Annahme erfolgt durch ausdrückliche Bestätigung oder durch Freischaltung des Zugangs zur Plattform (z. B. geschlossener Kundenbereich, CRM-System, Shopsystem, App-Zugang oder vergleichbare Dienstleistungen). Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.

(5) Der Zugang zu geschützten Bereichen erfolgt durch ein individuell vergebenes Nutzerkonto. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) streng vertraulich zu behandeln, gegen unbefugten Zugriff zu sichern und AudaMedia unverzüglich über jeden vermuteten Missbrauch zu informieren. AudaMedia wird niemals unaufgefordert nach Passwörtern fragen. Der Kunde haftet für alle Aktivitäten, die unter Nutzung seiner Zugangsdaten erfolgen, sofern ihn ein Verschulden trifft.

(6) AudaMedia ist berechtigt, zur Prüfung der Geschäftstätigkeit oder Identität jederzeit relevante Nachweise wie Handelsregisterauszüge, Gewerbeanmeldungen oder vergleichbare Dokumente anzufordern. Der Kunde ist verpflichtet, die Angaben zur Identität, Gewerbetätigkeit und rechtlichen Vertretung wahrheitsgemäß zu machen und aktuell zu halten. Änderungen sind AudaMedia unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.

(7) Der Kunde ist verpflichtet, bei Nutzung sämtlicher technischer Systeme (z. B. CRM, Zahlungs-, Buchungs- oder Shopsysteme) nur solche Inhalte und Konfigurationen zu verwenden, die rechtskonform sind. Für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben – insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, Buchhaltungs-, Wettbewerbs-, Urheber- oder Steuerrecht – ist allein der Kunde verantwortlich. AudaMedia übernimmt keine Haftung für durch den Kunden verursachte Rechtsverstöße oder Fehlkonfigurationen.

§ 5 Links

Für Links zu Webseiten Dritter hat AudaMedia keinen Einfluss. Deshalb kann für diese externen Inhalte keine Gewähr übernommen werden; für jene
Inhalte sind stets die jeweiligen Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Zum Zeitpunkt der Verlinkungsprüfung waren keine rechtswidrigen Inhalte erkennbar. Eine fortlaufende inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist ohne konkrete Hinweise auf eine Rechtsverletzung nicht zumutbar. Werden uns rechtswidrige Links bekannt, werden diese umgehend entfernt.

§ 6 Vertragsschluss und Vertragslaufzeit

(1) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der AudaMedia zustande bzw. mit der Verarbeitung von Daten der vom Kunden eingestellten Inhalte. Die AudaMedia behält sich vor, die Verarbeitung einzustellen oder einzuschränken, wenn der Kunde geforderte Auskünfte nicht erteilt, wenn sich infolge der Angaben des Kunde Probleme jedweder Art einstellen oder die Zahlung nicht und/oder nicht in vollständiger Höhe erbracht wird.

(2) Sollte der Auftrag nicht vier Wochen vor Ablauf des vereinbarten Buchungszeitraums von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt werden, verlängert sich der Auftrag automatisch um jeweils einen weiteren Buchungszeitraum. Buchungszeitraum ist hierbei die zwischen der AudaMedia und dem Kunden vereinbarte Vertragslaufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, (1) wenn eine der Parteien den Antrag auf Eröffnung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens stellt, dieses eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, oder (2) einer der Vertragsparteien eine Bestimmung dieser AGB verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb von zwei Wochen abstellt. Kündigungen, ordentlich oder außerordentlich, bedürfen der Schriftform. Eine Kündigung per E-Mail genügt nur dann der Schriftform, sofern deren Erhalt von der AudaMedia per E-Mail bestätigt wird. Für den Fall des Zahlungsverzugs und einer nicht erfolgreichen ersten Mahnung des Kunden behält sich die vor die Daten des Kunden mit dem Hinweis “derzeit nicht erreichbar“ zu ersetzen oder die gesamten Daten endgültig aus dem Netz nehmen bzw. unwiderruflich löschen.

(3) AudaMedia behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit anzupassen. Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 7 Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Sofern sich aus dem Angebot von AudaMedia nichts anderes ergibt, verstehen sich alle Preise netto in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gilt die bei Vertragsschluss aktuelle Preisliste auf der Website von AudaMedia. AudaMedia behält sich Preisänderungen ausdrücklich vor. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als einer Einzelforderung sind sämtliche offenen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.

(2) Der Kunde entrichtet die vereinbarte monatliche Vergütung im Voraus für den jeweiligen Buchungszeitraum. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe oder, im Einzelfall, auf Basis abweichender individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.

(3) Die monatliche Vergütung wird jeweils im Voraus bis zum dritten Werktag eines jeden Monats fällig. Im ersten Vertragsmonat ist die Vergütung bei Vertragsschluss gemäß § 3 Abs. (2) bis (4) fällig. Wird der Vertrag nicht am ersten Tag eines Kalendermonats geschlossen, berechnet sich die Vergütung für diesen Monat anteilig nach den verbleibenden Tagen ab dem Tag nach Bereitstellung des Zugangs.

(4) Bei Zahlungsverzug von mehr als vier Wochen ist AudaMedia nach vorheriger Mahnung und Fristsetzung berechtigt, den Zugang zur Plattform bis zur vollständigen Zahlung der Rückstände zu sperren. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt. Nach vollständigem Zahlungsausgleich wird der Zugang unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht auch dann, wenn ein Recht zur außerordentlichen Kündigung vorliegt, als milderes Mittel.

(5) Die Abrechnung erfolgt in der Regel elektronisch per E-Mail. Eine postalische Zustellung der Rechnung kann auf Wunsch erfolgen. AudaMedia ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnkosten zu verlangen.

(6) Der Vertrag gilt als erfüllt, sobald AudaMedia den Zugang zum System (Log-in-Bereich) bereitgestellt hat. Ab diesem Zeitpunkt ist die vertraglich vereinbarte Leistung als erbracht anzusehen.

(7) Bei Nutzung der Plattform durch den Kunden zum Angebot von Gutscheinen, Produkten oder Dienstleistungen sowie zur Datenweiterleitung an Drittanbieter, Shop- oder Zahlungssysteme (z. B. CRM, ERP, Buchhaltung, Newsletter, Online-Shops etc.) agiert AudaMedia ausschließlich als technischer Dienstleister und ggf. Zahlungsabwickler, nicht jedoch als Vertragspartner. AudaMedia übernimmt keine Haftung für Inhalte, Transaktionen oder Systemverfügbarkeit in Drittsystemen. Die rechtliche und datenschutzrechtliche Verantwortung liegt allein beim Kunden.

(8) Der Kunde erkennt die mit der Nutzung von Drittanbindungen verbundenen Risiken ausdrücklich an – insbesondere im Hinblick auf Minderjährige, falsche Identitäten, Zahlungsausfälle oder Datenverlust – und stellt AudaMedia von allen Ansprüchen Dritter sowie eigenen Forderungen auf erstes Anfordern frei.

§ 8 Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Inhalte, die er über Systeme von AudaMedia veröffentlicht, speichert oder verarbeitet, vorab eigenverantwortlich auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Dies gilt auch für automatisiert generierte Inhalte. Der Kunde haftet in vollem Umfang für sämtliche Inhalte, insbesondere im Hinblick auf Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte sowie gesetzliche Pflichten (z. B. Impressum, Jugendschutz, Datenschutz).

(2) Der Kunde erhält eigene Zugangsdaten zu den bereitgestellten Systemen und verpflichtet sich, diese vertraulich zu behandeln. Er haftet für sämtliche Handlungen, die über seinen Zugang erfolgen. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von AudaMedia zulässig.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass sämtliche gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden – insbesondere die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), etwa hinsichtlich Einwilligungen, Löschfristen und Datensicherheit. Die regelmäßige Überprüfung und Einhaltung liegt in der Verantwortung des Kunden.

(4) Änderungswünsche an Inhalten oder Systemfunktionen müssen innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bereitstellung schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt keine Mitteilung, gelten die Leistungen als genehmigt.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, die Systeme ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen und keine missbräuchlichen oder gesetzeswidrigen Inhalte zu verbreiten oder zu speichern. Für die technische Nutzbarkeit (z. B. Internetverbindung, Endgeräte, Kompatibilität) ist der Kunde selbst verantwortlich.

§ 9 Rechte und Pflichten von AudaMedia

(1) AudaMedia betreibt eigene Server an nationalen und internationalen Standorten, entwickelt eigene Softwarelösungen und stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit Zugang zu diesen Systemen bereit. Darüber hinaus können für bestimmte Funktionsbereiche technische Systeme und Schnittstellen externer Anbieter integriert oder ergänzend bereitgestellt werden. Diese können unter anderem Kommunikations-, Analyse-, Marketing- oder KI-Funktionen abdecken.

(2) Die dem Kunden bereitgestellten Systemkomponenten können sowohl eigenentwickelte Module von AudaMedia als auch durch Dritte lizenzierte oder zugelieferte Komponenten umfassen. Der Kunde erhält während der Vertragslaufzeit einen nutzungsberechtigten Zugang. Ein eigenes Nutzungs- oder Vertragsverhältnis mit einem Drittanbieter entsteht dadurch nicht.

(3) Die technische Verfügbarkeit und der Funktionsumfang der Systeme richtet sich nach dem jeweils aktuellen Stand der eingesetzten Technologien und den Rahmenbedingungen der Infrastruktur. Wartungszeiten, Sicherheitsupdates, Systemänderungen oder Weiterentwicklungen können jederzeit erfolgen und vorübergehend zu Einschränkungen führen. Diese begründen keine Ansprüche auf Schadenersatz.

(4) AudaMedia ist berechtigt, Inhalte des Kunden zu sperren oder den Zugang zu einzelnen Funktionen vorübergehend zu deaktivieren, sofern konkrete Hinweise auf eine rechtswidrige Nutzung, einen Missbrauch oder eine Beeinträchtigung des Betriebs vorliegen.

(5) Eine dauerhafte Speicherung von Inhalten oder Daten wird nicht garantiert. Der Kunde ist verpflichtet, eigene Sicherungskopien wichtiger Daten regelmäßig anzulegen.

(6) AudaMedia stellt dem Kunden Support per E-Mail während der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung. Darüber hinausgehende individuelle Leistungen – etwa technische Anpassungen, Schulungen oder Integrationen – bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

(7) Die Haftung von AudaMedia ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AudaMedia nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Datenverlust ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

§ 10 Haftung

(1) AudaMedia haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet AudaMedia nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.

(2) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(3) AudaMedia betreibt eigene technische Systeme sowie Serverstandorte im Inland und international und setzt – soweit erforderlich – auch Systeme von Drittanbietern ein. Die Systeme entsprechen dem aktuellen Stand der Technik. Es kann dennoch zu zeitweisen Einschränkungen oder Ausfällen kommen, etwa durch Wartungsarbeiten, höhere Gewalt oder Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von AudaMedia liegen.

(4) AudaMedia stellt ausschließlich die technischen Voraussetzungen für das Speichern, Übermitteln, Verarbeiten und Veröffentlichen von Daten und Inhalten bereit. AudaMedia übernimmt keine inhaltliche Kontrolle, Überprüfung oder Verantwortung für durch Kunden eingestellte oder verarbeitete Inhalte, Daten, Texte oder sonstige Informationen. Dies gilt insbesondere für Angaben auf Webseiten, in CRM-Systemen, Shops oder durch verbundene Plattformen.

(5) Der Kunde ist für sämtliche von ihm genutzten oder veröffentlichten Inhalte und Daten allein verantwortlich. AudaMedia haftet nicht für Rechtsverstöße, die durch Inhalte, Datenverarbeitung oder Kommunikation über die Plattform entstehen. Dies betrifft insbesondere Verstöße gegen datenschutzrechtliche, telemedienrechtliche, urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche, jugendschutzrechtliche oder sonstige gesetzliche Bestimmungen.

(6) AudaMedia übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Nutzung der Plattform oder veröffentlichte Inhalte den gesetzlichen Anforderungen in dem Land genügen, in dem sie abgerufen oder genutzt werden. Ebenso wenig haftet AudaMedia für die rechtliche Durchsetzbarkeit oder Gültigkeit etwaiger über die Plattform angebahnter oder geschlossener Verträge (z. B. Kaufverträge).

(7) AudaMedia haftet nicht für den Verlust von Daten, sofern der Schaden durch eine angemessene regelmäßige Datensicherung durch den Kunden hätte verhindert werden können. Der Kunde ist verpflichtet, selbstständig geeignete Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen.

(8) AudaMedia haftet nicht für Schäden, die aus gekürzten, verzögerten oder verfälschten Darstellungen, aus der missbräuchlichen Nutzung der Plattform oder aus Systemausfällen entstehen. Dies gilt auch für Ansprüche Dritter gegenüber dem Kunden.

(9) Der Kunde stellt AudaMedia von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von rechtswidrigen Inhalten oder Verstößen des Kunden gegen gesetzliche Vorschriften oder vertragliche Verpflichtungen entstehen.

(10) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der AudaMedia. Sie gelten nicht im Falle von Arglist, bei der Übernahme einer Garantie oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 11 Pflichten des Kunden bei Nutzung der Software und Datenschutz

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die ihm übermittelten Zugangsdaten sicher zu verwahren und vor dem Zugriff Dritter gemäß dem Stand der Technik zu schützen. Eine Weitergabe an nicht autorisierte Personen ist unzulässig. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Nutzung der Systeme ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang erfolgt. Etwaige unbefugte Zugriffe oder Missbräuche sind AudaMedia unverzüglich zu melden.

(2) Der Kunde darf auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Inhalte speichern, übermitteln oder verarbeiten, die gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder bestehende Verträge mit Dritten verstoßen. Dies umfasst insbesondere rechtswidrige, diffamierende, diskriminierende, gewaltverherrlichende, jugendgefährdende oder sonstige unzulässige Inhalte.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, keine Programme, Scripte oder sonstige Technologien einzusetzen, die die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Systeme beeinträchtigen könnten. Er wird insbesondere keine Schadsoftware (wie Viren, Würmer, Trojaner, Logic Bombs oder ähnliche) einbringen oder verbreiten. Der Kunde setzt angemessene Sicherheitsmaßnahmen wie aktuelle Virenschutzsoftware ein.

(4) Die Nutzung der Systeme darf nicht dazu verwendet werden, unaufgeforderte Werbung, Spam, Kettenbriefe oder vergleichbare Inhalte zu verbreiten. Es ist zudem untersagt, sich fälschlich als Mitarbeiter, Systembetreiber oder Dritter auszugeben oder automatisierte Mechanismen zur Analyse, Überwachung oder Beeinträchtigung der Plattform zu verwenden (z. B. Robots, Crawler, Scraper, manuelle Downloads zu Massenverwendung etc.).

(5) Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Nutzung der Systeme, insbesondere für die rechtskonforme Einbindung von Drittsystemen (z. B. Trackingdienste, Plugins, Gewinnspiele oder sonstige Tools) sowie die Bereitstellung einer korrekten und aktuellen Datenschutzerklärung auf seiner Webseite. AudaMedia stellt auf Wunsch eine Muster-Datenschutzerklärung zur Verfügung, übernimmt hierfür jedoch keine Haftung oder Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder rechtliche Wirksamkeit.

(6) Die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt durch AudaMedia unter Beachtung der jeweils geltenden Datenschutzgesetze der Bundesrepublik Deutschland sowie der DSGVO. Der Kunde erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Daten durch AudaMedia im erforderlichen Umfang einverstanden. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nur statt, sofern dies zur Vertragserfüllung erforderlich, gesetzlich geboten oder ausdrücklich vereinbart ist. Eine Weitergabe zu Werbezwecken erfolgt nicht.

(7) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass trotz technischer Schutzmaßnahmen ein vollständiger Schutz vor dem Zugriff Dritter – etwa auf öffentlich einsehbares Bildmaterial – nicht gewährleistet werden kann. Eine Haftung von AudaMedia für missbräuchliche Nutzung durch Dritte ist insoweit ausgeschlossen.

(8) Der Kunde trägt selbst die Verantwortung für die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der bereitgestellten Software, einschließlich geeigneter Endgeräte, Netzwerkverbindungen und Konfigurationen.

(9) Der Kunde haftet für alle Handlungen und Unterlassungen derjenigen Personen, denen er Zugriff auf die Systeme gewährt hat, wie für eigenes Verhalten. Verstöße gegen die vorgenannten Pflichten können zur Sperrung des Zugangs, Kündigung des Vertragsverhältnisses sowie zur Geltendmachung von Schadensersatz führen.

§ 12 Nutzungsrechte an der bereitgestellten Software

(1) AudaMedia stellt dem Kunden für die Dauer der Vertragslaufzeit eine webbasierte Softwareplattform im Rahmen einer einfachen, nicht ausschließlichen, nicht übertragbaren und widerruflichen Nutzungsberechtigung zur Verfügung. Eine physische Überlassung der Software erfolgt nicht.

(2) Der Kunde darf die Software ausschließlich im Rahmen seiner eigenen gewerblichen Tätigkeit nutzen. Die Nutzung darf nur durch den Kunden selbst bzw. durch autorisierte Mitarbeitende innerhalb des bereitgestellten Unternehmenszugangs erfolgen. Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder Überlassung an Dritte – auch konzernverbundene Unternehmen – ist ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von AudaMedia unzulässig.

(3) Eine Vermietung, Verpachtung, entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe sowie der Einsatz der Software als Dienstleistungskomponente für Dritte ist untersagt, soweit nicht schriftlich abweichend geregelt.

(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software oder Bestandteile hiervon zu vervielfältigen, zu bearbeiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten, zu übertragen oder Dritten in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Gesetzlich zwingende Rechte (§ 69d, § 69e UrhG) bleiben unberührt.

(5) Verstößt der Kunde gegen die vorstehenden Bestimmungen, so erlöschen sämtliche im Rahmen dieses Vertrags eingeräumten Nutzungsrechte automatisch. In diesem Fall ist AudaMedia berechtigt, den Zugang zur Software ohne Vorankündigung zu sperren.

§ 13 Urheberrecht, Nutzungsrechte und Schutz vor Manipulationen

(1) Die von AudaMedia bereitgestellte Software sowie sämtliche Bestandteile der Plattform – einschließlich Quellcode, Module, Inhalte, Layouts, Texte, Videos, Bilder, Logos und Marken – unterliegen dem Urheberrecht bzw. sonstigen Schutzrechten. Alle Rechte bleiben vorbehalten.

(2) AudaMedia verfügt über eigene und/oder durch Dritte vertraglich eingeräumte Nutzungsrechte an den zur Verfügung gestellten Softwarekomponenten und Plattformdiensten. Soweit erforderlich, werden dem Kunden einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Nutzungsrechte eingeräumt, die ausschließlich zur vertragsgemäßen Nutzung im Rahmen der vereinbarten Leistung dienen.

(3) Eine physische Überlassung der Software oder deren Quellcode an den Kunden erfolgt nicht. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software, einzelne Komponenten oder bereitgestellte Inhalte zu kopieren, zu vermieten, zu veräußern oder in sonstiger Weise Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zugänglich zu machen – weder vollständig noch auszugsweise.

(4) Konzern- oder gruppeninterne Weitergabe der Software ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von AudaMedia gestattet. Ebenso ist eine Weitervermietung oder Weiterveräußerung nicht zulässig.

(5) Verstößt der Kunde gegen diese Bestimmungen, so erlöschen die eingeräumten Nutzungsrechte mit sofortiger Wirkung. AudaMedia behält sich in diesem Fall die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie rechtliche Schritte vor.

(6) Es ist untersagt, Manipulationen an der Software, an Skripten, API-Verbindungen oder an verbundenen Systemen vorzunehmen, die die Funktionalität, Sicherheit oder Integrität der Dienste beeinträchtigen oder gefährden können. Auch der Versuch solcher Manipulationen ist untersagt.

§ 14 Support und Service-Level / Beratungsleistungen

(1) AudaMedia stellt für Anfragen des Kunden zur Nutzung der Plattform einen Support-Service zur Verfügung, über die im Impressum angegebenen Kontaktdaten. Supportanfragen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, Funktionsausfälle, -störungen oder sonstige Beeinträchtigungen der Plattform unverzüglich in Textform zu melden.

(3) AudaMedia bearbeitet eingehende Störungsmeldungen entsprechend ihrer Priorität:

• Kritische Störungen, die die Nutzung der Systeme unmöglich machen oder wesentlich einschränken, werden mit hoher Priorität behandelt. AudaMedia wird unverzüglich tätig und bemüht sich um eine schnellstmögliche Behebung.

• Mittlere Störungen, die die Nutzung beeinträchtigen, aber keine vollständige Funktionsunfähigkeit verursachen, werden in angemessener Frist bearbeitet.

• Unerhebliche Störungen, die keine unmittelbare Auswirkung auf die Funktionsfähigkeit der Systeme haben, werden im Rahmen der allgemeinen Supportleistungen bearbeitet.

(4) Die vorgenannten Fristen verlängern sich angemessen, sofern eine Behebung der Störung aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs von AudaMedia (z. B. höhere Gewalt oder technische Störungen bei Drittdienstleistern) nicht möglich ist. AudaMedia bemüht sich in solchen Fällen nach Treu und Glauben um eine zeitnahe Lösung in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Drittanbietern.

(5) Die Störungsbeseitigung erfolgt nach Wahl von AudaMedia im Rahmen eines 1st-Level-Supports, in der Regel per Fernwartung, über einen freigegebenen Chat, per E-Mail oder telefonisch.

(6) Der Kunde hat bei der Meldung eine Einschätzung zur Kritikalität der Störung abzugeben. Die endgültige Einordnung erfolgt durch AudaMedia.

(7) Der allgemeine Softwaresupport ist im vereinbarten Leistungsumfang enthalten. Darüberhinausgehende individuelle Beratungsleistungen oder Sonderwünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

(8) Ein unmittelbarer Anspruch des Kunden auf Supportleistungen durch Drittanbieter besteht nicht.

§ 15 Gewährleistung

(1) AudaMedia stellt dem Kunden sowohl eigene Softwarelösungen als auch Anwendungen bereit, die auf Basis von Technologien Dritter betrieben werden. Bei Drittanwendungen erfolgt die Bereitstellung im Rahmen einer Lizenzvereinbarung mit externen Partnern. Diese Software wurde von AudaMedia nicht selbst entwickelt oder vollständig getestet. AudaMedia übernimmt insoweit – soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist – keine Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Verwendbarkeit oder Eignung dieser Drittsoftware für einen bestimmten Zweck.

(2) Drittanbieter-Software wird in dem Zustand zur Verfügung gestellt, wie sie vom jeweiligen Partner bereitgestellt wird („as is“). AudaMedia übernimmt hierfür keine Gewähr oder Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen, Texte, Grafiken, Links oder sonstigen Inhalte. Ebenso wird keine Garantie hinsichtlich der Freiheit von Schadsoftware, insbesondere Viren, Würmern, Zeitbomben, Logikbomben oder Trojanern übernommen. Jegliche diesbezügliche Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

(3) Für von AudaMedia selbst entwickelte Softwarelösungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit vertraglich nichts Abweichendes geregelt ist. AudaMedia übernimmt jedoch keine Garantie dafür, dass die Software in allen Anwendungsfällen des Kunden fehlerfrei arbeitet oder mit allen Systemen des Kunden kompatibel ist.

(4) Im Falle von gelieferter Hardware gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Ergänzend gelten die jeweils gültigen Gewährleistungs- und Handhabungshinweise von AudaMedia, insbesondere im Hinblick auf Transport, Stromversorgung, Betrieb, Einsatzort und Pflege. Diese Hinweise sind vom Kunden zwingend zu beachten; ihre Nichtbeachtung kann zum Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen führen.

(5) Die Regelungen zur Haftung in § 10 sowie zu den Pflichten des Kunden in § 8 bleiben hiervon unberührt.

§ 16 Laufzeit, Kündigung und Datenlöschung

(1) Solange und soweit individuell nichts anderes mit dem Anbieter vereinbart ist, beginnt die Vertragslaufzeit mit Abschluss des Vertrags.

(2) Die Laufzeit des Vertrags mit dem Kunden beträgt einen (1) Monat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen (1) weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit von einer der Parteien gekündigt wird.

(3) Die außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten. Ein wichtiger Grund für AudaMedia liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mehr als zwei (2) Monate mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug ist. Sofern der Kunde den Kündigungsgrund zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen bis zu dem Termin zu zahlen, an dem der Vertrag bei einer ordentlichen Kündigung frühestens enden würde.

(4) Nach Beendigung des Vertrages wird AudaMedia den Kunden auf eigene Kosten angemessen bei der Rückübertragung oder Sicherung der Daten unterstützen.

(5) Für die nach Beendigung des Vertrags erforderlichen Aufbewahrungs- und Nachweispflichten ist allein der Kunde verantwortlich.

(6) Sofern der Kunde nicht ausdrücklich eine frühere Löschung wünscht, werden sämtliche auf den Servern verbleibenden Daten, auf die AudaMedia

Zugriff hat, frühestens dreißig (30) Tage nach Vertragsende gelöscht. Eine endgültige Löschung erfolgt spätestens, sobald keine vertraglichen oder gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder -rechte mehr bestehen.

§ 17 Datenverarbeitung

(1) Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.

(2) Der Kunde bleibt im Hinblick auf personenbezogene Daten verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung der Daten im Rahmen der vertraglichen Dienste über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist. Der Kunde ist selbst für die nach dem Datenschutzrecht erforderlichen Zustimmungserklärungen der betroffenen Personen (z. B. Mitarbeiter, Kunden, Vertragspartner des Kunden) und deren personenbezogene Daten im Rahmen der Nutzung der Software verantwortlich.

(3) Der Kunde räumt AudaMedia für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesen AGB geschuldeten Leistung erforderlich ist. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter berechtigt, aber nicht verpflichtet, Änderungen der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

(4) Sofern der Anbieter im Rahmen der beauftragten Leistungen als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 Abs. 3 DSGVO für den Kunden tätig wird, gilt ergänzend eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.


Die AVV wird dem Kunden im Rahmen des Vertragsschlusses bereitgestellt und durch dessen Zustimmung oder Unterschrift ausdrücklich akzeptiert. Sie wird damit integraler Bestandteil des Vertragsverhältnisses.

§ 18 Erstellung und Wartung von Websites

(1) Die Parteien können entsprechend § 3 Abs. (3) und (4) die Erbringung von Leistungen zur Erstellung und Wartung von Websites durch den Anbieter gemäß den nachfolgenden Bestimmungen vereinbaren.

(2) Die AudaMedia wird zunächst ein Konzept für die Website des Kunden entwerfen und dieses im Rahmen einer Präsentation – z. B. per Videoanruf – vorstellen. Sobald der Kunde dem Entwurf zustimmt, wird der Anbieter auf dieser Grundlage die Website technisch umsetzen und veröffentlichen. Zusätzlich kann der Anbieter die Website auf Wunsch bei führenden Suchmaschinen anmelden.

(3) AudaMedia ist nicht verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der durch den Kunden bereitgestellten Inhalte, Strukturen oder Funktionalitäten. Der Anbieter übernimmt insbesondere keine Haftung für die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen (z. B. DSGVO, Impressumspflicht, Cookie-Richtlinien) oder deren künftige Änderungen. Die Verantwortung für die rechtssichere Ausgestaltung der Website liegt allein beim Kunden.

§ 19 Vergütung und Leistungsablauf

(1) Die Vergütung für die Leistungen des Anbieters im Rahmen der Website-Erstellung wird auf Grundlage der technischen Aufgabenstellung bestimmt, die vom Kunden in Textform übermittelt wird. Diese Aufgabenstellung ist Bestandteil des Vertrags und definiert die wesentlichen Anforderungen an die Gestaltung der Website. Sie kann insbesondere folgende Angaben enthalten:

– Name der Gesellschaft und/oder des Produkts, auf das sich die Website bezieht,

– Hauptarten der Tätigkeit des Unternehmens des Kunden,

– Hauptziele und -aufgaben der Website sowie Designziele (z. B. Marketing, PR, Information, Image),

– Zielgruppe der Website,

– Vorgaben zu bestehenden oder gewünschten Designlösungen (z. B. Corporate Design),

– Wünsche zur Gestaltung (z. B. Logo, Farbpalette, Bildmaterial, Slogans),

– Informationen zu vorhandenen oder gewünschten Domains.

(2) Die Zahlung erfolgt wie folgt: Eine Anzahlung in Form einer Vorauszahlung in Höhe von 50-100 % der Gesamtkosten ist innerhalb von 14 Werktagen nach Vertragsschluss fällig.

(3) Sofern während der Umsetzung zusätzliche Leistungen erforderlich werden, die nicht in der übermittelten Aufgabenstellung enthalten sind, erfolgen diese nur auf Basis einer ergänzenden schriftlichen Vereinbarung und nach entsprechender Vorauszahlung gemäß einer zusätzlichen Rechnung des Anbieters.

§ 20 Leistungserbringung

(1) AudaMedia beginnt mit der Bearbeitung innerhalb von 14 Werktagen nach Eingang der vereinbarten Vorauszahlung. Es werden dem Kunden zunächst mindestens eine Designlösung als Entwurf vorgeschlagen. Der Kunde wird AudaMedia innerhalb einer im billigen Ermessen bestimmten angemessenen Frist eine Rückmeldung in Textform zum gelieferten Entwurf übermitteln. Für alle weiteren Designvorschläge ist eine zusätzliche Zahlung gemäß gesonderter Vereinbarung erforderlich. Der Start der Durchführungsphase erfolgt ab dem Tag, an dem der Kunde das Design genehmigt. Die Website wird innerhalb einer individuell vereinbarten Frist, jedoch erst nach Eingang der Vorauszahlung, fertiggestellt. Wird zusätzliches Material vom Kunden vorgelegt oder wird die Aufgabenstellung mit Zustimmung von AudaMedia geändert, verlängern sich die Fristen entsprechend. Änderungen der Fristen, z. B. für Nachbearbeitungen, werden per E-Mail bestätigt. Nach Abschluss der Arbeiten wird der Kunde benachrichtigt. Er hat dann 5 Werktage Zeit, um die Website zu genehmigen oder Gründe für eine Ablehnung zu nennen. Gleichzeitig sind alle restlichen offenen Rechnungen zu begleichen.

(2) AudaMedia erbringt die Leistungen auf Grundlage der technischen Aufgabenstellung. Während der Erstellung können regelmäßig Zwischenergebnisse vorgelegt werden. Der Anbieter passt den Entwurf bei Bedarf innerhalb der Aufgabenstellung an, um den Projektzielen gerecht zu werden.

(3) AudaMedia kann Leistungen auch vorzeitig erbringen. Bleibt die Rückmeldung des Kunden trotz Fristsetzung aus, kann der Anbieter zur Besprechung einladen. Erfolgt innerhalb von 14 Werktagen keine Reaktion, kann AudaMedia die Website auf Basis des bestehenden Entwurfs fertigstellen oder den Vertrag kündigen. Eine Rückerstattung der Vorauszahlung erfolgt in diesem Fall nicht.

(4) Werden vom Kunden erforderliche Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken) nicht fristgerecht bereitgestellt, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Leistungserbringung. Eine Rückerstattung der Vorauszahlung erfolgt nicht.

(5) AudaMedia ist nicht verpflichtet, Leistungen über den vereinbarten Umfang hinaus zu erbringen, insbesondere bei unberechtigten Erweiterungsverlangen.

(6) AudaMedia kann die Leistungserbringung verweigern, wenn vom Kunden bereitgestellte Inhalte gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.

(7) Für vom Kunden bereitgestelltes Material übernimmt AudaMedia keine Verantwortung – weder während der Erstellung noch nach Veröffentlichung.

(8) AudaMedia ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung einzusetzen, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.

(9) Die Beschaffung von Domainnamen ist nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs.

§ 21 Mitwirkungspflichten und Rechtegarantie des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, innerhalb von 10 Werktagen nach Vertragsschluss alle für die Erstellung der Website erforderlichen Inhalte, Daten und Materialien (z. B. Texte, Bilder, Grafiken) vollständig und in geeigneter Form bereitzustellen.

(2) Die Entgegennahme der Leistung durch den Kunden erfolgt per E-Mail oder durch Bereitstellung der Website im Internet. Eine gesonderte formelle Abnahme ist nicht erforderlich.

(3) Der Kunde sichert zu, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte und Materialien – insbesondere Fotos, Videos, Sound, Texte, Logos, Kartenausschnitte – frei von Rechten Dritter sind. Er gewährleistet, dass durch deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden. Wird AudaMedia aufgrund solcher Inhalte von Dritten in Anspruch genommen, verpflichtet sich der Kunde, AudaMedia auf erstes Anfordern freizustellen und sämtliche daraus entstehenden Kosten und Schäden zu übernehmen.

(4) Der Kunde garantiert, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte sowie deren Veröffentlichung den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Bei Verstößen stellt der Kunde AudaMedia ebenfalls auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen und etwaigen Rechtsverfolgungskosten frei.

(5) In den Fällen nach Abs. (3) und (4) behält sich AudaMedia das Recht vor, die betroffene Website oder Inhalte vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, ohne dass hierdurch der Vergütungsanspruch entfällt.

§ 22 Rechteeinräumung

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden mit Ablieferung der jeweiligen Leistungen und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, sämtliche im Rahmen des Vertrages hergestellten oder erworbenen Leistungsergebnisse – insbesondere urheberrechtlich geschützte Werke, Erkenntnisse, Know-how und deren Verkörperungen – für alle bekannten sowie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unbekannten Nutzungsarten zu nutzen und zu verwerten. Dieses Nutzungsrecht ist auf Dritte übertragbar und unterlizenzierbar.

(2) Die Rechteeinräumung umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung (insbesondere im Internet), Zurverfügungstellung auf Abruf, öffentlichen Wiedergabe, Bearbeitung, Übersetzung, Werbung, Sendung, Synchronisation, Nutzung in Datenbanken, Druck und Klammerteilauswertung sowie die ausschnittsweise oder kombinierte Nutzung mit anderen Werken.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, im Impressum der Website oder an geeigneter Stelle als Urheber bzw. Ersteller genannt zu werden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 23 Support bei Webseitenprojekten

(1) AudaMedia stellt für Kundenanfragen zur erstellten Website einen Support-Service über die im Impressum angegebenen Kontaktdaten bereit. Die Anfragen werden in angemessener Frist bearbeitet.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, Funktionsausfälle oder -störungen der Website unverzüglich in Textform zu melden. Die Bearbeitung erfolgt gemäß den bei Vertragsschluss individuell vereinbarten Fristen.

(3) Die Beseitigung technischer Störungen erfolgt im Rahmen eines 1st-Level-Supports per Fernzugriff, freigegebenem Chat oder telefonisch, je nach Wahl des Anbieters.

(4) Weitergehender technischer Support oder Wartungsleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

(5) Es gelten ergänzend die Regelungen zur Gewährleistung gemäß dieser AGB.

§ 24 Gewährleistung bei Website-Erstellung

(1) AudaMedia stellt sicher, dass die entwickelte Website den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht und keine Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Gebrauchstauglichkeit gemäß den vertraglichen oder üblichen Anforderungen beeinträchtigen.

(2) Die Gewährleistung erfolgt durch Nachbesserung oder Bereitstellung eines fehlerfreien Programmstandes bzw. einer fehlerfreien Dokumentation. Schlägt die Nachbesserung fehl oder wird ein gemeldeter Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben, kann der Kunde die gesetzlichen Rechte gemäß §§ 634 ff. BGB geltend machen. Nach Ablauf einer schriftlich gesetzten Frist ist der Kunde insbesondere berechtigt, die Mängelbeseitigung gemäß § 637 BGB auf Kosten des Anbieters selbst vornehmen zu lassen.

(3) AudaMedia übernimmt keine Gewährleistung für Funktionsstörungen oder Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden oder Dritter verursacht wurden oder auf sonstige Ursachen zurückzuführen sind, die nicht im Verantwortungsbereich von AudaMedia liegen. Die Regelungen zur Haftung gemäß § 11 bleiben hiervon unberührt.

(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein (1) Jahr ab Abnahme der Website.

§ 25 Wartung von Websites

(1) Die Parteien können für die Zeit nach Ablieferung der Website und/oder einzelner Bestandteile optional die Erbringung von Wartungs- und Pflegeleistungen durch AudaMedia vereinbaren. Auch die Wartung von Drittwebsites kann auf Wunsch übernommen werden. Diese Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage individueller Vereinbarungen.

(2) Wartungsverträge können die Behebung von Funktionsstörungen sowie gelegentliche technische Aktualisierungen für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version umfassen. Weitere Leistungen wie regelmäßige Wartungsintervalle oder Sicherheitsupdates sind nur Bestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

(3) Voraussetzung für die Wartung ist, dass die betroffene Website oder die betreffenden Inhalte mit den Systemen von AudaMedia kompatibel sind. Veraltete Komponenten oder eigenmächtige Änderungen des Kunden können die Kompatibilität beeinträchtigen. In solchen Fällen liegt es in der Verantwortung des Kunden, die Kompatibilität wiederherzustellen oder AudaMedia gesondert mit deren Wiederherstellung zu beauftragen.

(4) Wartungsleistungen umfassen, sofern nicht anders vereinbart, ausschließlich technische Aktualisierungen der Website. Insbesondere ist AudaMedia nicht verpflichtet, Inhalte wie Impressum oder Datenschutzerklärung rechtlich zu prüfen oder zu aktualisieren.

§ 26 Haftung für Websites

Für sämtliche Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Erstellung, Wartung und Übergabe von Websites gelten die Bestimmungen in § 10 dieser AGB entsprechend.

§ 27 Vertragslaufzeit bei Website-Projekten

(1) Dieser Abschnitt regelt ausschließlich die Vertragslaufzeit im Zusammenhang mit der Erstellung und Übergabe von Websites durch AudaMedia. Sofern nicht individuell anders vereinbart, beginnt der Vertrag mit dem Abschluss und endet mit der Abnahme der Leistungen sowie der vollständigen gegenseitigen Abrechnung.

(2) Jede Vertragspartei kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor:

- wenn die Abnahme des Designlayouts gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages fehlschlägt;

- oder wenn über das Vermögen der anderen Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird;

- oder wenn der Kunde trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen in Verzug ist.

(3) Ein wichtiger Grund für den Kunden liegt auch vor, wenn erhebliche kreative Differenzen über die Bewertung des gestalterischen oder funktionalen Nutzens der vorgeschlagenen Entwürfe bestehen, die nicht ausgleichbar sind, oder wenn der Kunde Änderungen verlangt, die über die technische Aufgabenstellung hinausgehen.

(4) Im Fall einer außerordentlichen Kündigung werden bis dahin erbrachte Leistungen abgerechnet, es sei denn, sie sind für den vereinbarten Vertragszweck nicht nutzbar.

(5) Das Recht zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Wartungsverträge können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

§ 28 Vertragsschluss und Leistungsgegenstand im Bereich Online-Marketing

(1) Dieser Abschnitt regelt ausschließlich Leistungen im Bereich Online-Marketing. Die Parteien können die Erbringung solcher Leistungen individuell vereinbaren.

(2) AudaMedia bietet dem Kunden Online-Marketing-Dienstleistungen entsprechend der jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibung an. Diese können insbesondere folgende Bereiche umfassen:

– Website-Vermarktung,

– Suchmaschinenoptimierung (SEO),

– Suchmaschinenwerbung (SEA),

– Social-Media-Marketing,

– Content-Marketing,
– Digital-Signage

– sowie weitere digitale Marketingmaßnahmen.

(3) Art, Umfang und Ziel der vereinbarten Maßnahmen ergeben sich aus dem individuellen Angebot und den dort getroffenen Festlegungen. Abweichungen, Erweiterungen oder Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

§ 29 Vergütung und Leistungsablauf im Bereich Online-Marketing

(1) Die Vergütung für die vom Anbieter im Bereich Online-Marketing erbrachten Leistungen richtet sich nach den individuell getroffenen Vereinbarungen der Parteien. Maßgeblich sind insbesondere die im jeweiligen Angebot beschriebenen Leistungsinhalte und Konditionen.

(2) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß dieser AGB nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist AudaMedia berechtigt, dem Kunden daraus resultierende Mehraufwände und Verzögerungskosten in Rechnung zu stellen.

(3) AudaMedia verpflichtet sich, die Interessen des Kunden bei der Durchführung von Online-Marketing-Maßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren und kundenseitige Weisungen, sofern vereinbart und zumutbar, zu berücksichtigen.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen im Bereich Online-Marketing auch in Teilschritten zu erbringen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der vertraglich vereinbarte Erfolg hierdurch nicht gefährdet wird.

§ 30 Mitwirkungspflichten des Kunden im Bereich Online-Marketing

(1) Stellt der Kunde AudaMedia im Rahmen von Online-Marketing-Maßnahmen Texte, Bilder, Videos, Logos oder sonstige Inhalte zur Verfügung, ist er verpflichtet sicherzustellen, dass diese keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. AudaMedia trifft insoweit keine eigenständige Prüfpflicht. Insbesondere führt AudaMedia keine Schutzrechtsprüfungen, Markenrecherchen oder rechtliche Bewertungen der gelieferten Inhalte durch. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für die Richtigkeit und Zulässigkeit aller Anweisungen und bereitgestellten Materialien.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche für die Auftragserfüllung notwendigen Informationen, Zugangsdaten, Impressumsangaben, Werbemittel oder sonstige Unterlagen vollständig, korrekt und rechtzeitig übermittelt werden. Ebenso obliegt es dem Kunden, dafür Sorge zu tragen, dass alle erteilten Vorgaben mit geltendem Recht im Einklang stehen.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, AudaMedia im Falle von Inanspruchnahmen durch Dritte oder Behörden aufgrund der vom Kunden gelieferten Inhalte oder Anweisungen von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen, Schäden oder Rechtsverfolgungskosten auf erstes Anfordern freizustellen und die rechtliche Verteidigung zu übernehmen.

(4) Sofern der Kunde notwendiges Werbe- oder Designmaterial (z. B. Bilder, Videos, Texte) nicht bereitstellt und keine anderweitigen Weisungen erteilt, ist AudaMedia berechtigt, urheberrechtlich unbedenkliches Material – z. B. aus Stockarchiven – oder neutrale Platzhalter zu verwenden.

(5) AudaMedia haftet nicht für Projektverzögerungen, Leistungsstörungen oder Mehraufwände, die aus unvollständiger, verspäteter oder unzureichender Mitwirkung des Kunden resultieren.

§ 31 Rechteeinräumung und Einwilligung für Eigenwerbung im Bereich Online-Marketing

(1) Nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden räumt AudaMedia dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts erbrachten Arbeitsergebnissen ein, beginnend mit ihrer Entstehung. Weitergehende Nutzungsrechte – insbesondere exklusive oder übertragbare Rechte – bedürfen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung.

(2) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gestattet der Kunde AudaMedia die angemessene Verwendung des Projekts als Referenz. AudaMedia ist berechtigt, das Projekt in eigenen Werbemaßnahmen, auf der Website, in Präsentationen, Portfolios oder auf Social-Media-Kanälen als Beispiel für eigene Leistungen zu zeigen und dabei den Namen des Kunden sowie die erbrachten Leistungen zu benennen. Ein Anspruch auf Vergütung hierfür besteht seitens des Kunden nicht.

§ 32 Abnahme von Werkleistungen im Bereich Online-Marketing

Sofern zwischen den Parteien Werkleistungen vereinbart wurden, kann AudaMedia die Abnahme durch den Kunden in Textform verlangen. Die Vorschriften der §§ 640 ff. BGB gelten entsprechend. Die Abnahmefrist beträgt zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Fertigstellung. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder erfolgt keine berechtigte Mängelrüge, gilt das Werk als abgenommen. Bei berechtigter Mängelrüge beginnt eine neue angemessene Abnahmefrist nach Mängelbehebung.

§ 33 Gewährleistung im Bereich Online-Marketing

(1) Unerhebliche Abweichungen oder Mängel begründen keine Gewährleistungsansprüche. AudaMedia steht das Wahlrecht hinsichtlich der Art der Nacherfüllung zu.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein (1) Jahr ab Abnahme. Sie gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

(3) Eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung lässt die Verjährung nicht erneut beginnen. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bleiben im Übrigen unberührt.

§ 34 Haftung im Bereich Online-Marketing

Für sämtliche Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen gemäß Abschnitt IV dieser AGB gelten die Regelungen dieser AGB entsprechend.

Weitere Leistungen

§ 35 Vertragsschluss und Gegenstand der weiteren Leistungen

(1) Die Parteien können die Erbringung weiterer Leistungen durch AudaMedia vereinbaren.

(2) AudaMedia bietet dem Kunden nach individueller Absprache zusätzliche Leistungen an, insbesondere in den Bereichen Programmierung, Software, Hardware und Webdesign, Digital Signage, Robotic (z. B. Gestaltung von Kundenkarten) und Datenschutz (z. B. Erstellung und Integration von Cookie-Bannern). Art und Umfang der jeweiligen Leistungen ergeben sich aus dem konkreten Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung von AudaMedia.

§ 36 Weitere Regelungen

Die Regelungen der §§ 26 bis 31 gelten im Rahmen der Erbringung der unter § 35 beschriebenen weiteren Leistungen entsprechend.

§ 37 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln.

(2) Als vertraulich gelten insbesondere solche Informationen, die als solche ausdrücklich bezeichnet wurden oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger, ausdrücklicher Zustimmung der jeweils betroffenen Partei zulässig.

(3) Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort und ist zeitlich unbegrenzt.

(4) Die Parteien verpflichten sich darüber hinaus, alle Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen oder externen Dienstleister, die Zugang zu den genannten Informationen erhalten, ebenfalls zur Vertraulichkeit im Sinne dieser Bestimmung zu verpflichten.

§ 38 Schlussbestimmungen

(1) Die Beziehungen zwischen AudaMedia und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das internationale Privatrecht sowie das UN-Kaufrecht (CISG) finden keine Anwendung.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. AudaMedia bleibt jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Zwingende gesetzliche Regelungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des jeweiligen Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich in einem solchen Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich und rechtlich gewollten Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.

(4) AudaMedia ist berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sowie das gesamte Leistungsangebot auf Dritte ganz oder teilweise zu übertragen. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.

(5) AudaMedia behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, zu ergänzen oder durch neue AGB zu ersetzen. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Rechtsfolge wird AudaMedia den Kunden in der Mitteilung gesondert hinweisen.

AGB Stand: 01.02.2025
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